I. Produkt- und Sachmängelhaftung
Wir helfen beim Handeln.
Immer wieder stehen Unternehmen vor dieser oder vergleichbaren Herausforderungen: Eine Maschine weist technische oder die Sicherheit betreffende Mängel auf. Produktionsprozesse sind bereits in Mitleidenschaft gezogen und die bisherigen Nachbesserungen haben nicht den gewünschten Effekt. Die Ausfallkosten summieren sich von Tag zu Tag.
Haftungsfragen bei Produkt- und Sachmängeln sind für alle Beteiligten eine heikle Situation. Oft drohen existenzielle Risiken. Jetzt heißt es nicht abwarten, sondern handeln! Mit einer Beauftragung unseres Büros übernehmen wir als unabhängige Partei offiziell beauftragte Inspektionen, Produkttests, Messungen, Analysen von Dokumenten, die Rekonstruktion von Unfällen, um Klarheit in den Sachverhalt zu bringen. Wir stellen sicher, dass die Sachlage zu einem Stichtag gerichtsfest dokumentiert ist und für mögliche Gerichtsverfahren eine lückenlose Datenlage vorliegt. Die Gutachten können Nachbesserungsforderungen solide untermauern oder auch eine Verschuldung widerlegen. So kommt wieder Bewegung in eine stagnierende Auseinandersetzung und Unternehmen werden wieder handlungsfähig. Und sollte es trotz Gutachten zu einem Gerichtsverfahren kommen, stehen wir für die Vermittlung und die Verteidigung der Datenlage zur Verfügung.
Gibt es bei Sachmängeln ein Recht auf Schadensersatz?
Bei Sachmängeln geht es vorrangig um die Frage, was und inwieweit nachgebessert werden muss und kann, um die vertraglich zugesicherte Qualität zu erreichen. Es geht weniger um die Frage des Schadensersatzes als vielmehr um das Recht auf Nacherfüllung und Machbarkeit.
Wir unterstützen mit
- Fachlicher und unabhängiger Produktbewertung
- Feststellung von Mängeln und/oder Defekten und deren Ursachen
- Beweissicherung
- Ursacheneinstufung nach Fabrikationsfehler, Konstruktionsfehler oder Instruktionsfehler
- Klärung der Haftungsfrage