II. Beweissicherungsgutachten
Wir ermitteln Ursachen.
Wer haftet hier eigentlich? Mit unseren Beweissicherungsgutachten finden wir gemeinsam eine Antwort. Wenn Produkte/Maschinen kurz nach dem Kauf Mängel aufweisen, helfen Beweissicherungsgutachten, um Rechtsansprüche geltend zu machen. Als unabhängige Dokumentation eines Ist-Zustandes – einer Maschine oder technischen Anlage zu einem definierten Untersuchungszeitpunkt – kommen die Gutachten in Gerichts- und Schlichtungsverfahren zum Einsatz. Zusätzlich sind sie eine Absicherungsgrundlage und Basis für weitere Untersuchungen. Bei der Beurteilung wird die Maschine möglichst in Benutzung begutachtet. Je nach Fall wird (ggf. unter Einbeziehung einer Fachfirma) eine Vermessung der Maschine, eine Härteprüfung des Materials, eine Geräuschmessung u.v.m. durchgeführt. Der oder die Sachverständige überprüft in dem Prozess sowohl den ordnungsgemäßen Messaufbau als auch die Relevanz der Messergebnisse.
Ist die Anlage oder Maschine einwandfrei?
Ein Beweissicherungsgutachten ist nicht nur im Schadenfall und bei Sachmängeln von Nutzen. Diese Form des technischen Gutachtens hilft sowohl bei der Überprüfung zur Einhaltung der Maschinensicherheit als auch der Abnahme von Anlagen und neuen Maschinen. Ob als Kunde oder Lieferant, mit einem Beweissicherungsgutachten lassen sich Projekt- oder Prozessrisiken minimieren.
Wir unterstützen mit
Faktengrundlagen für die Durchsetzung berechtigter Ansprüche oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche
Dokumentation kritischer Produkteigenschaften, Leistungsfähigkeit, geometrische Genauigkeit oder sicherheitsrelevante Aspekte für Kunden, Behörden, Zertifizierungsorganisationen
Inspektionen und Abnahmen zur Vermeidung von Falschlieferungen und Mangelware: Prüfung der Ware vor dem Versand, Begleitung der Fertigung, Compliance Audits, Begleitung von Factory- und Site-Acceptance-Tests
Schall- oder Schwingungsmessungen
Risikobeurteilung in Bezug auf die CE-Konformität (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).